Nicolaus August Otto

Jeder, der sich heutzutage mit Automobilen beschäftigt, kennt den Begriff Ottomotor. Die Person, die hinter dem Namen Otto steht, kennen aber nur wenige.

Nikolaus August Otto wurde 1832 in Holzhausen geboren. Obwohl er eine Lehre als Kaufmann abschloss, gilt er heute als Erfinder des Verbrennungsmotors, der auch heute noch in den meisten Automobilen und Motorrädern eingesetzt wird.

Er begann mit 30 Jahren, an dem Viertaktmotor zu arbeiten, und konnte erst 14 Jahre später die ersten funktionierenden Motoren vorstellen. Zusammen mit dem Ingenieur Eugen Langen gründete er dann 1864 die erste Motorenfabrik der Welt. 1872 wurde die Fabrik „N.A. Ostto & Cie“ in „Gasmotoren Fabrik Deutz AG“ umbenannt, aus der die heutige Deutz AG entstand, die heute noch Motoren herstellt.

1867 gelang es ihm dann, einen Viertaktmotor zu entwickeln, der mit Gas angetrieben wurde. Diesen Motor verbesserten nachher Wilhelm Maybach und Gottlieb Benz und setzten ihn in ihren Fahrzeugen ein.

Die ersten funktionierenden Gasmotoren stellte Otto 1867 auf der Pariser Weltausstellung aus. Bei diesem Motor liefen die Kolben über eine Zahnstange, wodurch der Motor 30 Prozent weniger Gas brauchte als die konventionellen Motoren. August Benz wurde für die Erfindung auf der Ausstellung mit einer Goldmedaille ausgezeichnet.

Mit der Erfindung der elektrischen Zündung schaffte er es 1884 auch, seine Motoren mit flüssigen Brennstoffen anzutreiben.

1886 musste sich aber die Gasmotorenfabrik Deutz vor Gericht verantworten. Die Patente von Otto, die sich jetzt im Besitz der Fabrik befanden, wurden von dem Gericht für nichtig erklärt. Grund dafür waren die Patente von Christian Reithmann, der schon 1860 das Prinzip des Viertakt-Motors erfand.

Reithmann war selbstständiger Uhrmacher und entwickelte bereits 1852 einen gasbetriebenen Verbrennungsmotor und einen Elektromotor. Auslöser für den Rechtsstreit war ein Artikel in der Zeitung des Vereins Deutscher Ingenieure, der behauptete, dass Reithmann den Motor schon drei Jahre vor Otto gebaut hatte und dadurch nicht klar sei, was Otto überhaupt selber erfunden habe. Die Deutz AG verklagte daraufhin Reithmann und musste sich 1873 geschlagen geben.

Reithmann wurde darauf eine Summe von 25.000 Goldmark von dem Unternehmen ausgezahlt und eine Rente auf Lebenszeit. Dadurch konnten sich die Deutz AG und Otto auch weiterhin als Erfinder des Viertakt-Motors bezeichnen. Der Vertrag beinhaltete eine Schweigeklausel und wäre niemals bekannt geworden, wenn nicht ein Biograf von Otto dies in einem Buch 1949 veröffentlicht hätte.

In Deutschland gilt Otto aber weiterhin als Erfinder des Viertaktmotors. Dafür wurde ihm schon 1882 die Ehrendoktorwürde der Universität Würzburg überreicht. In Köln steht ein Denkmal von ihm und mehrere Schulen in Deutschland wurden nach ihm benannt.

Der Sohn eines Landwirts hat es geschafft, mit seiner Erfindung so berühmt zu werden, dass ihn heutzutage jeder kennt, der sich mit Kraftfahrzeugen beschäftigt. Ob er tatsächlich von Reithmann abgeguckt hat, wird man wohl nie mehr herausfinden.